Termine/Aktuelles

Mitgliederversammlung 2025
Die diesjährige Mitgliederversammlung findet am 28.10.2025 in Denkendorf statt. Wir freuen uns über eine rege Teilnahme!

Alle weiteren Informationen finden Sie hier


Aviäre Influenza (Stand 18.12.2025, 17:00 Uhr):

Eine Übersicht aller geltenden regionalen Allgemeinverfügungen finden Sie auch auf der Webseite des Ministeriums. Zudem wird dort eine Karte mit allen Restriktionszonen bereitgestellt.

Aufstallung entlang des Rheins von Mannheim bis zum Ortenaukreis: Wie das MLR mitteilt, gilt in einem Korridor entlang des Rheins ab 14.11.25 ebenfalls eine Aufstallpflicht. Die entsprechende Pressemeldung finden Sie hier.

Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim:

Pressemeldung und Allgemeinverfügung Rhein-Neckar-Kreis:

Allgemeinverfügung der Stadt Karlsruhe:

Allgemeinverfügung des Landkreis Karlsruhe (Update 8.12.25):

Pressemeldung und Allgemeinverfügung des Landkreis Rastatt:

Pressemeldung und Allgemeinverfügung des Ortenaukreis:

Schwarzwald-Baar-Kreis: In einem Legehennenbetrieb wurde am 18.12.25 der Ausbruch der Vogelgrippe amtlich nachgewiesen. Das Landratsamt hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die ab 19.12.25 in Kraft tritt. Die Pressemeldung zum Fall finden Sie hier.

Übersicht der Restriktionszone. Für zoombare Karte klicken.

Karlsruhe: Im Vogelpark Kirrlach wurde bei mehreren gehaltenen Tieren das Vogelgrippe-Virus am 12.12.25 offiziell durch das FLI bestätigt. Der Landkreis hatte bereits im Vorfeld reagiert und Maßnahmen eingeleitet. Die bestehende Aufstallpflicht entlang des Rheins wurde um einige Gemeinden erweitert und gilt seit dem 9.12.25 (befristet bis 15.01.26). Die Pressemeldung finden Sie hier.

Bei zwei Wildenten wurde am 28.11.25 und bei einer Wildgans wurde am 17.11.25 das HPAI-Virus amtlich bestätigt.

Landkreis Esslingen: Der Landkreis hat am 04.12.25 eine Allgemeinverfügung erlassen, in der die Aufstallung entlang des Neckars in einem Korridor von ca. 500 m beidseits des Flusses angeordnet wird. Diese gilt ab dem 5.12.25, zunächst befristet bis zum 15.01.26:

Am 5.12.25 wurde bei 9 Wildgänsen die HPAI nachgewiesen. Bei einer weiteren Wildgans wurde bereits am 25.11.25 das HPAI-Virus amtlich bestätigt.

Landkreis Ludwigsburg: Bei zwei Wildgänsen wurde am 26.11.25 und 19.11.25 das HPAI-Virus nachgewiesen, ebenso bei einem Schwan am 28.11.2025. Aufgrund eines weiteren Verdachtsfall hat der Landkreis ab 02.12.25 eine Aufstallpflicht entlang des Neckars in einem Korridor von je 500 m beidseits des Flusses erlassen. Diese finden Sie hier:

Landkreis und Stadt Heilbronn: Aufgrund der Risikoabschätzung wurde entschieden, eine Aufstallpflicht ab 12.11.25 anzuordnen. Diese ist zunächst befristet bis zum 15.01.26. Das Ministerium hat eine entsprechende Pressemeldung herausgegeben.

Pressemeldung und Allgemeinverfügung des Landkreises Heilbronn:

Allgemeinverfügung der Stadt Heilbronn:

Es gab Nachweise am 03.12.2025 bei zwei Wildgänsen, ebenso am 25.11.25 bei zwei Wildgänsen, am 20.11.25 bei einer Wildgans sowie am 09.11.25 bei einem Graureiher.

Am Breitenauer See wurde eine positive Wildgans gefunden. Der Nachweis erfolgte am 06.11.25. Das Landratsamt sieht vorerst von Maßnahmen ab. Die Pressemeldung zum Fall finden Sie hier.

Ortenaukreis: Zwei Wildenten wurden am 15.12.25 positiv auf das HPAI-Virus getestet. Bei einem weiteren Schwan wurde das Virus der HPAI am 10.11.25 bestätigt. Zudem gab es weitere Fälle am 02.12.25 bei einer Wildgans und einem Greifvogel.

In Frankreich wurde in der Nähe von Straßburg in einer Geflügelhaltung die aviäre Influenza nachgewiesen. Die Überwachungszone betrifft auch Teile des Ortenaukreises, diese wurde mit Wirkung zum 6.12.25 wieder aufgehoben (Pressemeldung hier):

In der Gemeinde Neuried entlang des Rheinufers wurde ein positiver Schwan gefunden. Das zuständige Landratsamt sieht vorerst von weiteren Maßnahmen ab. Die Pressemeldung vom 06.11. zum Fall finden Sie hier.

Landkreis Heidenheim: Bei einer Wildgans wurde am 02.12.2025 das HPAI-Virus amtlich bestätigt.

Landkreis Konstanz: Bei einem Möwenvogel wurde am 13.12.25 das HPAI-Virus amtlich bestätigt, ebenso bei einer Wildente am 02.12.2025. Die Pressemeldung des Landratsamtes finden Sie hier.

Rhein-Neckar-Kreis: Bei einer Wildgans wurde am 28.11.25 das HPAI-Virus amtlich bestätigt.

Rems-Murr-Kreis: Bei einer Graugans, die in Waiblingen gefunden wurde, hat sich am 25.11.2025 der HPAI-Verdacht bestätigt. Die Pressemeldung des Kreises finden Sie hier.

Landkreis Rastatt: Bei 7 Wildgänsen wurde am 28.11.25, 25.11.25, 20.11.25, 17.11.25 und 13.11.25 das HPAI-Virus nachgewiesen.

Baden-Baden: Bei einem Kranich und einer Eule wurde am 12.11.25 das HPAI-Virus nachgewiesen. Die Pressemeldung der Stadt finden Sie hier.

Mannheim: Nördlich von Mannheim wurden bei einem Schwan und einem Graureiher am 07.11.25 das HPAI-Virus nachgewiesen, ebenso am 8.11.25 bei einer weiteren Wildgans.

Landkreis Rottweil: Bei einem Kranich bei Neufra wurde am 10.11.25 das Virus der HPAI amtlich bestätigt. Die Pressemeldung des Landkreises finden Sie hier.

Bodenseekreis: Am 17.12.25 wurde bei einer Wildgans die HPAI bestätigt.

Bei zwei Schwänen wurde am 27.11.25 und 10.11.25 das Virus der HPAI amtlich bestätigt. Die Pressemeldung des Landkreises finden Sie hier.

Landkreis Göppingen: Bei einem Graureiher wurde am 10.11.25 das Virus der HPAI amtlich bestätigt. Die Pressemeldung des Landkreises finden Sie hier.

Neckar-Odenwald-Kreis: Bei zwei Kranichen wurde am 07.11.25 das Virus der HPAI amtlich bestätigt.

Landkreis Reutlingen: In der Nähe von Pfullingen wurde ein positiver Kranich gefunden. Das Landratsamt sieht voerst von Maßnahmen ab. Die Pressemeldung zum Fall vom 30.10.25 finden Sie hier.

Alb-Donau-Kreis: Am 21.11.25 wurde bei einer Wildgans das Virus der HPAI amtlich bestätigt.

Am 23.10.2025 wurde in einem Betrieb mit etwa 15.000 Tieren ein HPAI-Ausbruch amtlich nachgewiesen. Weitergehende Informationen finden Sie in den Pressemeldungen des Landes und des Kreises.

Die beiden betroffenen Landkreise haben am 26.11.25 die Allgemeinverfügungen vollständig aufgehoben. ab dem 27.11.25 gelten somit keinerlei zusätzliche Restriktionen mehr.

Das MLR hat eine Allgemeinverfügung bezüglich der Aufstallung von Geflügel zur Verringerung des Risikos des Eintrags der Geflügelpest am 18.11.2025 veröffentlicht. Diese schafft für Betriebe ab 5.000 Tieren die Option, eine betriebsindividuelle Aufstallungsanordnung zu erhalten. Dafür ist eine formlose Anzeige beim Veterinäramt notwendig. Die Allgemeinverfügung gilt befristet bis zum 15.01.2026.

Seit 01.08.2025 gilt eine neue Fassung der landesweiten Allgemeinverfügung zur Abgabe von Geflügel bzw. gehaltenen Vögeln im Reisegewerbe.

Informationen zu Situation in der Schweiz finden Sie hier.

Das Friedrich-Loeffler-Institut geht von einem hohen Infektionspotential aus, sodass hier die Einhaltung von hohen Biosicherheitsstandards weiterhin dringend empfohlen wird. Nutzen Sie hierfür gerne das Angebot der Tierseuchenkasse und lassen sich kostenlos und unverbindlich zur Biosicherheit in Ihrem Betrieb beraten!

Die Webseite wird fortlaufend aktualisiert.

Folgende Allgemeinverfügung des MLR gilt weiterhin:

Weitere Informationen zur Aviären Influenza finden Sie auch auf der Webseite des Ministeriums oder des Friedrich-Loeffler-Instituts.



Verbändeposition zur geplanten Auslaufpflicht im ökologischen Landbau

Gemeinsam mit den baden-württembergischen Bauernverbänden, der Arbeitsgemeinschaft ökologischer Landbau under Landestierärztekammer haben wir unsere Forderungen auf den Weg gebracht, die EU-Regelungen bezüglich der geplanten Auslaufpflicht für Ökogeflügel ab Tag 0 dringend zu überarbeiten.


Mitgliederversammlung 2024

Datum: 24. Oktober 2024 ab 14 Uhr

Ort: Tagungstätte Bernhäuser Forst, Filderstadt

Themen: u.a. turnusgemäße Neuwahl des Vorstandes

Weitere Informationen zur Mitgliederversammlung finden Sie hier