Geflügelpest (Stand 05.02.2025, 13:00 Uhr):
UPDATE: Da im Landkreis Schwäbisch Hall keine weiteren Fälle aufgetreten sind, wird entsprechend der Vorgaben des EU-Rechts die Schutzzone mit Wirkung zum 06.02.2025 aufgehoben, in dem Bereich gelten allerdings weiterhin die Vorgaben der Überwachungszone. Bitte beachten Sie die entsprechende Änderung der Allgemeinverfügung.
Der GWV BW hat im Zusammenhang mit dem Ausbruch bei Ilshofen eine Pressemitteilung veröffentlicht:
Im Raum Ilshofen (Landkreis Schwäbisch Hall) wurde am 14.01.2025 die Geflügelpest bestätigt. Der Betrieb hält 50.000 Puten in Stallhaltung. Der Bestand wurde bereits geräumt. Die Eintragungsursache ist bisher nicht bekannt.
Um den Ausbruchsbetrieb wurden entsprechende Restriktionszonen eingerichtet. In der Schutzzone (Radius 3 km) befinden sich nach Angaben des Veterinäramtes 89 geflügelhaltende Betriebe mit etwa 51.000 Tieren, in der Überwachungszone (Radius 10 km) befinden sich 527 Betriebe mit rund 270.000 Tierplätzen.
Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt mit Wirkung zum 15.01.25 in Kraft und umfasst eine Aufstallpflicht für die gesamte Restriktionszone. Die vollständige Pressemitteilung des Landkreises finden Sie hier.
Im Hohenlohekreis ist der Teilort Laßbach ebenfalls von der Überwachungszone betroffen. Hier gelangen Sie zur Pressemeldung des Kreises.
Neben den Maßnahmen innerhalb der Restriktionszonen gilt zusätzlich für den gesamten Landkreis jeweils ein Verbot von Geflügelausstellungen und -märkten.
Die ergänzende Pressemeldung des MLR zu dem Fall finden Sie hier.
Wie im Januar bekannt wurde, wurde bei einer Möwe im Bodenseekreis, die bereits am 21.12.2024 gefunden wurde, ebenfalls die Vogelgrippe mit dem Serotyp H5N1 nachgewiesen. Das Veterinäramt appelliert daher in einer Pressemeldung für eine erhöhte Vorsicht in Geflügelhaltungen. Am 27.01.2025 wurde bei einem weiteren Möwenvogel die Vogelgrippe bestätigt.
Am 13.12.2024 wurde bei 2 Wildvögeln in einem Vogelpark in Hambrücken (Landkreis Karlsruhe) das aviäre Influenzavirus mit dem Subtyp H5N1 amtlich nachgewiesen. Die Pressemitteilung des MLR finden Sie hier. Der gesamte Vogelbestand des Parks wurde inzwischen getötet. Inzwischen ist klar, dass weiter Tiere bereits infiziert waren, zudem gibt es auch in einem nahehelegenen Vogelpark in Forst ebenfalls positive Nachweise (vgl. Pressemeldung LK Karlsruhe). Die Allgemeinverfügung tritt am 21.12.24 in Kraft und beinhaltet bis auf weiteres für die Gemeinden Hambrücken und Forst eine Aufstallungsanordnung.
Die Allgemeinverfügung können Sie hier herunterladen:
Am 17.12.2024 wurde im Ortenaukreis bei einem Storch die Geflügelpest nachgewiesen. Auch hier ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass von einer Ausweisung von Sperrzonen abgesehen wird. Zur Pressemeldung des Landkreises gelangen Sie hier.
In der Schweiz wurde bereits am 9.12.2024 in Triboltingen im Kanton Thurgau in der Nähe des Bodensees bei einer Möwe die Geflügelpest nachgewiesen. Inzwischen wurde auf schweizer Seite entlang von Bodensee und Rhein ein 3 km breiter Streifen als Beobachtungsgebiet ausgewiesen, in derer strikte Vorgaben für geflügelhaltende Betriebe gelten. Der Erlass gilt bis zum 31.3.2025. Weitere Informationen zu Situation in der Schweiz finden Sie hier.
Das Friedrich-Loeffler-Institut geht weiterhin von einem hohen Infektionspotential aus, sodass hier die Einhaltung von hohen Biosicherheitsstandards weiterhin dringend empfohlen wird. Nutzen Sie hierfür gerne das Angebot der Tierseuchenkasse und lassen sich kostenlos und unverbindlich zur Biosicherheit in Ihrem Betrieb beraten!
Die Webseite wird aktualisiert, sobald weitere Informationen dazu vorliegen.
Folgende Allgemeinverfügungen des MLR gelten weiterhin:
Weitere Informationen zur Aviären Influenza finden Sie auch auf der Webseite des Ministeriums oder des Friedrich-Loeffler-Instituts.
Mitgliederversammlung 2024
Datum: 24. Oktober 2024 ab 14 Uhr
Ort: Tagungstätte Bernhäuser Forst, Filderstadt
Themen: u.a. turnusgemäße Neuwahl des Vorstandes
Weitere Informationen zur Mitgliederversammlung finden Sie hier